Eine Marke von Hankook Reifen

Teilnahmebedingungen

§ 1 Aktion

Als Dachmarke von Laufenn veranstaltet die Hankook Reifen Deutschland GmbH, Siemensstraße 14, 63263 Neu-Isenburg, das Gewinnspiel „Laufenn Gastro-Support“ auf der Aktionswebsite www.laufenn-promotion.de.

(a) Hierbei können User sich unter Angabe Ihres Namens, Ihrer E-Mail-Adresse sowie ihres Lieblingsrestaurants für die Verlosung eines Abendessens in einem lokalen, inhabergeführten Restaurant Ihrer Wahl bewerben. 

(b) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und erfolgt ausschließlich über den „Anmelden“-Button der Teilnahmeseite auf www.laufenn-promotion.de

(c) Als Gewinn werden unter allen Teilnehmern, die an der "Laufenn Gastro-Aktion“ teilgenommen haben, 25x die Begleichung einer Restaurantrechnung in Höhe von bis zu 200 € verlost. Der Rechnungsaussteller muss dem in (a) angegebenen Restaurant übereinstimmen.

(d) Das Gewinnspiel startet am 04.08.2021 und läuft bis zum 30. September 2021.

§ 2 Teilnahmeberechtigung

(a) Teilnehmen können alle volljährigen, natürlichen Personen mit Wohnsitz in Deutschland. 

(b) Der Teilnehmer muss zur Teilnahme an der Aktion Angaben zu seiner Person (Name, E-Mail-Adresse) sowie persönlichen Vorlieben (Restaurant) machen.

Der Teilnehmer ist einverstanden, dass seine Daten, die er bei der Teilnahme angegeben hat, im Rahmen der Aktion gespeichert werden.

(c) Zur Teilnahme an der Aktion ist es unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen. Andernfalls ist die Hankook Reifen Deutschland GmbH berechtigt, den Teilnehmer von der Aktion auszuschließen. Die Hankook Reifen Deutschland GmbH behält sich vor, Personen, die sich durch Manipulation Vorteile verschaffen bzw. dies versuchen, von der Aktion auszuschließen.

(d) Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Mitarbeiter der Hankook Reifen Deutschland GmbH, Mitarbeiter der Submarke Laufenn und der beauftragten Subunternehmen sowie deren jeweilige Angehörige.

 

§ 3 Durchführung und Abwicklung

(a) Die Teilnehmer an der Aktion erhalten per E-Mail Auskunft darüber, ob er als Gewinner eines Abendessens ausgelost worden ist.

(b) Meldet sich ein Gewinner nicht innerhalb von 24 Stunden nach erfolgter Gewinnbenachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird per Nachrückverfahren ein neuer Gewinner ermittelt.

(c) Eine Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Falle möglich. Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden. Eine Weitergabe des gewonnenen Pakets ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch die Hankook Reifen Deutschland GmbH möglich, ein Weiterverkauf ist grundsätzlich nicht gestattet.

(d) Die Auszahlung des Rechnungsbetrags ist auf 200,00 Euro brutto begrenzt und an die Einsendung eines Bewirtungsbelegs gekoppelt. Eine normale Restaurantrechnung bzw. ein Kassenzettel ist nicht ausreichend. Das Rechnungsdatum muss zudem zwischen dem 30.09. und 31.12.2021 liegen.

(e) Beschwerden, die sich auf die Durchführung des Gewinnspiels beziehen, sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisnahme des Grundes schriftlich an Hankook Reifen Deutschland GmbH, Siemensstraße 14, 63263 Neu-Isenburg zu richten oder per E-Mail an ino@laufenn-promotion.de. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden können nicht bearbeitet werden.

 

§ 4 Haftung

(a) Für etwaige Schäden haftet die Hankook Reifen Deutschland GmbH nur, wenn der Schaden durch die Hankook Reifen Deutschland GmbH oder einem ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Die Hankook Reifen Deutschland GmbH haftet darüber hinaus bei leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten (solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf). Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist in Fällen leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(b) Die Hankook Reifen Deutschland GmbH haftet unbeschränkt gemäß dem deutschen Produkthaftungsgesetz.

 

§ 5 Sonstiges

(a) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(b) Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.

(c) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige wirksame Regelung treten, deren Wirkungen der mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigten wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen.